FAQ
Häufige Fragen. Antworten.
Optionales Infogespräch
15 min
kostenlos und unverbindlich
per Telefon oder online
passen Ihre Bedürfnisse und Wünsche zu meiner Arbeitsweise
Ersttermin
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Ersttermin mit:
Zuweisung
relevante Befunde von Untersuchungen, Laborbefund
Datenblatt & Behandlungsvereinbarung
Ablauf*
ganzheitliches Anamnesegespräch (Umfeld, Umstände, Symptome, Wünsche, Zielformulierung)
fundierte Empfehlungen und alltagstaugliche Tipps
individuelle Beratungsunterlagen
bei Bedarf Führen eines Ernährungstagebuchs
Zweittermin
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Zweittermin mit:
bei Bedarf das ausgefüllte Ernährungstagebuch
Ablauf*
bei Bedarf Analyse des Ernährungstagebuchs
Evaluierung der bisherigen Therapie
Ausarbeitung weiterer situationsspezifischer Aspekte
weitere individuelle Beratungsunterlagen
Folgetermin
je nach Komplexität des Themas braucht es in den meisten Fällen zumindest einen Folgetermin
Ablauf*
Evaluierung der bisherigen Therapie
Ausarbeitung weiterer situationsspezifischer Aspekte
weitere individuelle Beratungsunterlagen
*Dokumentation: Aufgrund meines Gesundheitsberufes bin ich verpflichtet alle Termine zu dokumentieren. Dies unterstützt nicht nur die Planung der Ernährungstherapie, sondern auch die Erstellung eines dialogischen Berichts, welcher bei Bedarf nach Absprache mit Ihnen an die behandelnden Ärzte und Ärztinnen weitergeleitet werden kann.
Die Beratungstermine werden online, telefonisch (0664 / 416 17 15) oder per Mail (info@ernaehrungsberatung-haubner.at) vergeben.
Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, bitte ich um das Hinterlassen einer Nachricht, wenn ein Rückruf gewünscht ist.
Bitte beachten Sie, dass bei einer nicht fristgerechten Absage des Beratungstermins (spätestens 24 h im Voraus per Telefon oder Mail) oder im Falle des Nichterscheinens eine Stornogebühr in Höhe der Beratungskosten fällig wird. Bitte beachten Sie auch, dass bei verspätetem Erscheinen zu einem Termin die verlorene Zeit am Ende der Therapie nicht nachgeholt werden kann. Ich danke für Ihr Verständnis.
Die Kosten finden Sie unter Honorar.
Die Abrechnung richtet sich nach der tatsächlichen Dauer der Beratung. Das bedeutet, dass bei einem kürzeren Gespräch als geplant auch nur die tatsächlich genutzte Beratungszeit berechnet wird.
Gesetzliche Krankenkassen
österreichische Krankenkassen übernehmen leider keine Kosten für ernährungsmedizinische Beratungen
Zusatzkrankenversicherung
es können bis zu 100 % der Kosten rückerstattet werden
SVS Gesundheitshunderter
mit dem Gesundheitshunderter können jährlich 100 € der Kosten refundiert werden
Je nach Komplexität des Themas braucht es in den meisten Fällen zumindest einen Folgetermin.
Anders als Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater sind Diätologinnen und Diätologen gesetzlich dazu befugt, Menschen mit Erkrankungen zu beraten, zu schulen und therapeutisch zu unterstützen.